Felix Ekardt
31 Seiten · 8,10 EUR
(April 2006)
Aus der Einleitung von Hans G. Nutzinger:
Der Jurist und Philosoph Felix Ekardt bemüht sich in seinem Beitrag um „Eine universalistische Neufundierung der Gerechtigkeit“, die er zugleich als eine Kritik ökonomischer Gerechtigkeitskonzepte formuliert. So wie Wahrheit sich auf das Zutreffen von Tatsachenaussagen bezieht, meint Gerechtigkeit die (normative) „Richtigkeit“ einer bestimmten Sorte von Wertungsaussagen. Dem gemäß versteht Ekardt unter normativer Vernunft „die Befähigung, über die Richtigkeit von Ordnungen/Normen/Zielen/Präferenzen/Wertungen und ihrer Abwägung untereinander mit Gründen zu entscheiden, also das Gegenstück zur empirischen instrumentellen Vernunft, die nicht nach Wertungen fragt, sondern nach effektiven Mitteln zur Verwirklichung ihrerseits nicht weiter hinterfragter Ziele sucht“. Im zweiten Abschnitt seines Beitrags grenzt sich Felix Ekardt von traditionellen Gerechtigkeitstheorien skeptizistischer, textualistischer, religiöser und verwandter Provenienz ab, und zwar ohne damit die wirtschaftswissenschaftliche Verengung des Gerechtigkeitsbegriffs – auch in der von John Rawls (1975) erweiterten Variante – zu übernehmen. Bei Rawls kritisiert Ekardt insbesondere die unzureichende Begründung seiner zwei liberalen Kernprinzipien Achtung und Unparteilichkeit, und dem Skeptizismus wirtschaftsliberaler und utilitaristischer Kritiker der Gerechtigkeitsidee hält er entgegen, dass der von ihnen erhobene Richtigkeitsanspruch für eine skeptizistisch begründete Einengung des Gerechtigkeitsbegriffs im Sinne der Ökonomik ja wiederum voraussetzt, dass es eine umfassendere normative Vernunft gibt, von der aus dieser Geltungsanspruch begründet werden kann. Aber gerade liberale Gesellschaftswissenschaftler denken ja gar nicht daran, ihren Skeptizismus auf sich selbst zu richten, und dadurch werden sie, Ekardt zufolge, selbstwidersprüchlich. Aus dieser Sichtung überkommener Gerechtigkeitsideen entwickelt der Verfasser nun eine neue, universalistisch-rationalistische Gerechtigkeitsidee, die sich einem modernen Liberalismus verpflichtet weiß. Erkennbar gegen Karl Hohmann und die von ihm begründete Schule einer Moralökonomik gerichtet, kritisiert er die dort betriebene Gleichsetzung normativer Geltung mit faktischer Gültigkeit, da dies die Zustimmung zu einem allgemeinen, aber nicht begründbaren Satz vom Typ „eine Norm, der faktisch zuwidergehandelt wird, ist deshalb unrichtig“ erfordern würde. Die so entwickelte universalistisch-rationalistische Gerechtigkeitsidee kommt also ohne instrumentelle Vernunft aus und wird im folgenden Abschnitt des Beitrags mit einigen naheliegenden Einwänden konfrontiert, denen der Verfasser, ausgehend von seinen normativen Prämissen, durchgängig und konsequent entgegentritt.